Unfallservice

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nachfolgende Informationen keine Rechtsberatung darstellen oder ersetzen. Bitte konsultieren Sie im Falle eines Unfalls stets einen Rechtsbeistand um Ihre rechtlichen Ansprüche oder Pflichten zu klären.

Bei einer Unfallabwicklung kann viel falsch gemacht werden. Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung aus der Haftplicht des Unfallverursachers. Dabei ist zunächst die Schuldfrage zu klären. Wenn eindeutig erwiesen ist, dass Sie den Unfall nicht verschuldet haben, können Sie selbst einen Gutachter wählen.

Kommt eine Versicherung für Ihren Schaden auf, verlangt diese oft einen Kostenvoranschlag von der Reparaturwerkstatt. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass diese Kostenvoranschläge nur bei kleinen Schäden wirklich anerkannt werden. Bei Schäden von mehr als 800 € ist ein Gutachten oft der bessere und sicherere Weg.

Wenn Sie als Geschädigter keinen Gutachter beauftragen, wird der Gutachter von der schadenregulierenden Versicherung gestellt. Da stets nur ein Gutachten bezahlt wird, müssen Sie als Geschädigter jedes darüber hinausgehende Gutachten gegebenenfalls selbst tragen. Die freie Gutachterwahl ist wichtig, denn nur so wird der entstandene Schaden auch im Interesse des Geschädigten geprüft. Es kommt häufig vor, dass erweiterte Schäden erst während der Reparatur sichtbar werden, die der Gutachter dann im Anschluss zu beurteilen hat. Wir arbeiten seit Jahren mit zwei renommierten Gutachtern eng zusammen, die wir gerne in Ihrem Interesse mit Ihren Anliegen betrauen.

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